Editorial
Für den Inhalt der Angaben zeichnet die Projektleitung verantwortlich.
Cooperation
Dieses von der Gebert Rüf Stiftung geförderte Projekt wird von folgenden weiteren Projektpartnern mitgetragen: CEPS, Centre for Philanthropy Studies, Universität Basel; SwissFoundations, Verband der Schweizer Förderstiftungen.
Project data
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Project no: GRS-016/16
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Amount of funding: CHF 108'000
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Approved: 06.07.2016
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Duration: 01.2017 - 12.2018
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Area of activity:
Stiftungsstandort Schweiz, seit 2002
Project management
Project description
Die Rechtswissenschaft kennt die bewährte Tradition der Gross-Kommentierung der wichtigsten Gesetze. So gibt es einen Berner Kommentar, einen Zürcher Kommentar, unterdessen (für die mittlere Kommentierung) auch einen Basler Kommentar.
What is special about the project?
Im Bereich des Stiftungsrechts (Art. 80-89c ZGB) datiert der Zürcher Kommentar von August Egger (2. Aufl.) aus dem Jahr 1930, der Berner Kommentar von Hans Michael Riemer aus dem Jahr 1975. Unterdessen hat sich die Stiftungslandschaft stark verändert. Es besteht daher das Desiderat eines modernen Grosskommentars. Das vorliegende Projekt strebt bis 2018 die Erarbeitung eines neuen Zürcher Kommentars zum Stiftungsrecht an
Status/Results
Im Jahr 2017 wurden folgende Arbeiten vorgenommen:
1. Systematische Aktualisierung des Materials
Das zur Erarbeitung des Kommentars notwendige Stiftungs(rechts)material (Literatur, Gerichtsentscheide, Zeitungsartikel, Erlasse, weiteres Material (z.B. Jahresberichte und Informationen von Verbänden im Bereich Stiftungen/Stiftungsrecht, Broschüren, Stellungnahmen, Informationen u.a. über und von Stiftungen, wie Stiftungsurkunden, Mitteilungen, Botschaften, erläuternde Berichte, Newsletter, usw.) wurde weiterhin systematisch erfasst und in dem Ablagesystem eingeordnet. Dieses Material wird dauernd nachgeführt und aktuell gehalten (mit Recherchen, Dokumentation, Beschaffung, Einordnung in das vorhandene Ablagesystem).
2. Erarbeitung des Kommentars
Die Kommentierung wird in zwei grosse Teile gegliedert, in einen Allgemeinen Teil (AT) und einen Besonderen Teil (BT). Der BT enthält die Kommentierung der stiftungsrechtlichen Artikel des ZGB (Art. 80-89c ZGB), der AT stiftungsrechtliche Ausführungen, die nicht in Verbindung zu einem bestimmten stiftungsrechtlichen Artikel stehen (z.B. weitere Stiftungsformen wie Dachstiftungen usw.).
Seit 1. März 2017 unterstützt Herr Philip Gschwind als wissenschaftlicher Mitarbeiter mit einem Pensum von 40% das Projekt. Er hat sich zunächst eingehend mit den schon vorliegenden Arbeiten und der gesammelten Literatur befasst.
In der Folge wurden die folgenden Bücher unter Herausarbeitung der Kernaussage zusammengefasst:
– Der Stiftungsrat, Das oberste Organ gewöhnlicher Stiftungen von Baumann Lorant. Dieses Buch soll als Grundlage für die Kommentierung des Art. 83 ZGB dienen. Das Buch ist auch Grundlage für eine kurze Beschreibung der Foundation Governance.
– Ebenfalls zu Artikel 83 ZGB wurden die relevanten Passagen aus Stämpflis Handkommentar, Vereins- und Stiftungsrecht, kommentiert von Hans Michael Riemer, herangezogen. Darüber hinaus auch die Kommentierungen von Riemer im Berner Kommentar und das Lehrbuch von Hausheer/Aebi Müller, Das Personenrecht des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
– Unter Zuhilfenahme der jährlich erscheinenden Rechtsprechungsübersicht Verein – Stiftung –Trust (herausgegeben von Hans-Ueli Vogt) sowie mit Stämpflis Handkommentar wurde die aktuelle Rechtsprechung im Bereich des Art. 83 ZGB abgeglichen und ergänzt.
– Zur Unternehmensstiftung wurde das gleichnamige Buch von Roger Schmid zusammengefasst.
– Zum Thema Erbstiftung (Art. 493 ZGB) wurde das Buch von Alexandra Zeiter, Die Erbstiftung zusammengefasst.
– Zu den Artikeln 83a, 83d, 84, und 86b ZGB konnten ebenfalls aus dem Buch von Baumann Lorant relevante Stellen zusammengefasst werden.
Publications
Links
Persons involved in the project
Last update to this project presentation 22.05.2019