Description du projet
Die Rechtswissenschaft kennt die bewährte Tradition der Gross-Kommentierung der wichtigsten Gesetze. So gibt es einen Berner Kommentar, einen Zürcher Kommentar, unterdessen (für die mittlere Kommentierung) auch einen Basler Kommentar.
Quelles sont les particularités de ce projet?
Im Bereich des Stiftungsrechts (Art. 80-89c ZGB) datiert der Zürcher Kommentar von August Egger (2. Aufl.) aus dem Jahr 1930, der Berner Kommentar von Hans Michael Riemer aus dem Jahr 1975. Unterdessen hat sich die Stiftungslandschaft stark verändert. Es besteht daher das Desiderat eines modernen Grosskommentars. Das vorliegende Projekt strebt bis 2018 die Erarbeitung eines neuen Zürcher Kommentars zum Stiftungsrecht an.
Etat/résultats intermédiaires
Seit Projektbeginn wurden folgende Arbeiten vorgenommen:
1. Aufbereitung und regelmässige Aktualisierung des Materials
Das zur Erarbeitung des Kommentars notwendige Stiftungs(rechts)material (Literatur, Gerichtsentscheide, Zeitungsartikel, Erlasse, weiteres Material (z.B. Jahresberichte und Informationen von Verbänden im Bereich Stiftungen/Stiftungsrecht, Broschüren, Stellungnahmen, Informationen u.a. über und von Stiftungen, wie Stiftungsurkunden, Mitteilungen, Botschaften, erläuternde Berichte, Newsletter, usw.) wurde recherchiert, dokumentiert, beschafft und in einem gut strukturierten Ablagesystem eingeordnet. Der Umfang des Materials beträgt derzeit rund 200 Ordner sowie 20 Hängeregisterkörbe mit Aufsätzen sowie zahlreichen Büchern. Die Literaturliste der stiftungsrechtlichen Werke wurde so angelegt, dass diese als Literaturverzeichnis und Quellenangabe für den Kommentar verwendet werden können. Dieses Material wird dauernd nachgeführt und aktuell gehalten (mit Recherchen, Dokumentation, Beschaffung, Einordnung in das vorhandene Ablagesystem).
2. Erstellung von Verzeichnissen
Es wurden diverse weitere notwendige Verzeichnisse erstellt (Materialienverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis, Zeitschriftenverzeichnis, Gesetzesverzeichnis und Verzeichnisse mit weiteren Erlassen (In- und Ausland).
3. Festlegung der Formalien
Vorbereitend wurden auch die Formalien erarbeitet und festgelegt (z.B. die Zitierweise der Quellen).
4. Erarbeitung des Kommentars
Die Kommentierung wird in zwei grosse Teile gegliedert, in einen Allgemeinen Teil (AT) und einen Besonderen Teil (BT). Der BT enthält die Kommentierung der stiftungsrechtlichen Artikel des ZGB (Art. 80-89c ZGB), der AT stiftungsrechtliche Ausführungen, die nicht in Verbindung zu einem bestimmten stiftungsrechtlichen Artikel stehen (z.B. weitere Stiftungsformen wie Dachstiftungen usw.).
Die Kommentierung der Art. 80, 81, 82, 84, 84a, 85, 86, 86a, 86b, 87, 88, 89, 89b, 89c ZGB umfasst gegenwärtig eine detaillierte Gliederung und Struktur, umfangreiche Textbausteine mit zahlreichen ausführlichen rechtlichen Abklärungen und zahlreichem eingearbeiteten Material. Aktuell wird die Kommentierung betreffend die «Organisation» (Art. 83, 83a, 83b, 83c, 83d ZGB) erarbeitet.
Liens
Personnes participant au projet
Dernière mise à jour de cette présentation du projet 03.11.2020