PROJEKT EINREICHEN

Förderung

Die Gebert Rüf Stiftung fördert Innovationen zum Nutzen der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Durch den Anschub unternehmerischer Bildungs-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte macht sie Wissenschaft wirksam. Mit ihren begrenzten Mitteln versucht die Gebert Rüf Stiftung, Impulse zu setzen, indem sie ihre Aktivitäten zu eigentlichen Handlungsfeldern bündelt. 

Stufenweises Vorgehen

Passt Ihr Projekt zu einem der strategischen Handlungsfelder? Erfüllt es die Förderkriterien? Dann empfehlen wir Ihnen, schrittweise vorzugehen:

Informeller Einstieg

Senden Sie uns per E-Mail ein Abstract, das Ihre Projektidee in aller Kürze inhaltlich und formal darstellt. Geben Sie das Handlungsfeld an, in welchem Sie Ihr Projekt sehen. Wir beraten Sie gerne und schätzen für Ihr Vorhaben die Chance ein für eine Förderung durch die Gebert Rüf Stiftung.

Beachten Sie dabei die Fristen, um die formellen Anträge und Gesuche im jeweiligen Handlungsfeld einzureichen. Projektideen, die uns erst wenige Tage vor den Eingabeterminen zur Vorprüfung unterbreitet werden, können wir nicht seriös einschätzen und beantworten.

Informeller Einstieg: idee@grstiftung.notexisting@nodomain.comch
Kontakt

Projekteingabe

Fällt die Vorprüfung Ihrer Projektidee positiv aus, laden wir Sie zur Einreichung eines formellen Projektantrags ein, unter Angabe der Zuordnung zum entsprechenden Handlungsfeld.

Beachten Sie dabei die Eingabetermine des jeweiligen Handlungsfeldes sowie die betreffenden Leitlinien und verwenden Sie das entsprechende Formular:

Die nachfolgenden Handlungsfelder sind externe Förderprogramme mit entsprechender Eingabemöglichkeit bei den Programmpartnern:

Die Gebert Rüf Stiftung selektioniert und fördert proaktiv wegweisende Pionierprojekte von gesamtschweizerischer Bedeutung, die ihrer Förderpolitik im besonderem Masse entsprechen. Solche Projektideen werden ausschliesslich auf Einladung entgegengenommen.

In Bezug auf den Schutz Ihrer Daten verweisen wir auf die allgemeinen Richtlinien der Gebert Rüf Stiftung.

Projektselektion und Förderentscheid

Bei den laufenden Ausschreibungen dauert der Selektionsprozess rund sechs Monate, bei den Programmen First Ventures und InnoBooster drei Monate. Der Stiftungsrat trifft den Förderentscheid auf der Grundlage der Kernkriterien und der strategischen Ziele der Handlungsfelder.

Die Nachfrage nach Fördergeldern ist meistens viel grösser als das Budget, das der Stiftung zur Verfügung steht. Am Schluss nimmt der Stiftungsrat eine Rangliste vor. Viele Projekte können trotz hoher Qualität und grundsätzlicher Übereinstimmung mit der Förderstrategie nicht unterstützt werden. Der Beschluss des Stiftungsrates wird den Antragstellern unmittelbar nach dem Entscheid mitgeteilt.

Gerne steht die Geschäftsleitung bei Absagen für ein Gespräch zur Verfügung. Der Stiftungsrat kommuniziert keine ausführlichen Begründungen und führt über seine Förderentscheide keine Korrespondenz. Rekursmöglichkeiten, Rückkommensanträge und Wiedererwägungsgesuche sind nicht möglich.